Start > Blog > Energieeffizienzgesetz

Das neue Energieeffizienzgesetz: Was auf Unternehmen zukommt

Das am 21.September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt klare und verbindliche Energieeinsparziele und beinhaltet konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand sowie Deutschlands Unternehmen. Zudem definiert es erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem in Kraft treten entstehen also zusätzliche Verpflichtungen für Behörden, Firmen und Rechenzentren. 

Wozu dient das neue Energieeffizienzgesetz?

Laut Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck soll mit dem Gesetz erstmals ein klarer und sektorübergreifender Rechtsrahmen für mehr Energieeffizienz geschaffen werden. „Der vergangene Winter hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur auf die Angebotsseite schauen dürfen, sondern auch die Nachfrageseite im Blick haben müssen. Jede Einheit Energie soll künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das macht wirtschaftliche Sinn, stärkt unsere Vorsorge und ist zugleich gut für den Klimaschutz.“

Damit erfüllt es gleichzeitig wichtige Vorgaben der aktuellen Novellierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele.

Ziele des Gesetzes

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland bis 2030 fest. Zusätzlich wird ein Reduktionsziel für den Verbrauch von Endenergie bis 2045 definiert, um frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Diese Ziele bedeuten eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um rund 500 Terawattstunden gegenüber dem heutigen Niveau. Die Bundesregierung wird den Bundestag künftig zu Beginn jeder Legislaturperiode über die Auswirkungen des Gesetzes und den Stand der Zielerreichung informieren. Gegebenenfalls wird sie auch über eine Anpassung des Instrumentenmixes entscheiden.

Die wichtigsten Ziele und Vorteile im Überblick:

Förderung der Energieeinsparung: Ziel des EnEfG ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz in Unternehmen und im öffentlichen Sektor zu verbessern.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Durch die Senkung des Energieverbrauchs leistet das Gesetz einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Dies steht im Einklang mit den nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Förderung der Energiedienstleistungen: Das Gesetz fördert die Entwicklung und Nutzung von Energiedienstleistungen, die Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen helfen, ihre Energieeffizienz zu verbessern.

Sensibilisierung und Information: Das EnEfG fördert die Sensibilisierung für das Thema Energieeffizienz. Unternehmen werden angeregt, sich intensiver mit ihrem Energieverbrauch auseinanderzusetzen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Effiziente Energienutzung kann die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, indem Kosten gesenkt und Ressourcen optimiert werden.

Umsetzung von EU-Richtlinien: Das EnEfG dient auch der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten. Es stellt sicher, dass Deutschland die gemeinsamen Ziele der Europäischen Union erreicht.

Wozu sind Unternehmen und Behörden verpflichtet?

 

Ab 2024 müssen Bund und Länder Energieeinsparmaßnahmen umsetzen, die bis 2030 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von 45 Terawattstunden (Bund) bzw. 3 Terawattstunden (Länder) führen.

Um die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz des Bundes und der Länder umzusetzen, werden zukünftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Darüber hinaus sieht das EnEfG die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vor, um das Ziel einer jährlichen Endenergieeinsparung von insgesamt 2 % zu erreichen. Die öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder entscheiden eigenverantwortlich über die zu ergreifenden Maßnahmen.

Das EnEfG verpflichtet Unternehmen mit einem beträchtlichen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) zur Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh sind verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die Entscheidung über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen obliegt jedoch den Unternehmen selbst. Dies schafft eine ausgewogene Kombination aus erhöhter Transparenz über den Energieverbrauch und gleichzeitig unternehmerischem Handlungsspielraum, welche Maßnahmen auf der Umsetzungsebene sinnvoll sind.

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet größere Unternehmen zur aktiven Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die genauen Anforderungen können je nach Unternehmensgröße und Branche variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Anforderungen des EnEfG zu beachten und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Energiesparmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Energiesparmaßnahmen für Unternehmen und die öffentliche Hand

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll die Energieeffizienz in Unternehmen und im öffentlichen Sektor verbessern. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Hier einige der wichtigsten Energiesparmaßnahmen, die im Rahmen des EnEfG für Unternehmen und die öffentliche Hand relevant sind:

Energieaudit: Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Das Audit dient der Identifizierung von Einsparpotenzialen und der Dokumentation der Energieverbrauchsdaten.

Energiemanagementsysteme (EnMS): Unternehmen können ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z.B. nach ISO 50001) einführen, um ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Energiebeauftragter: Für einige Unternehmen ist die Bestellung eines Energiebeauftragten verpflichtend. Dieser ist für die Überwachung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen zuständig.

Verbrauchsoptimierung: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umsetzen, zum Beispiel durch die Optimierung von Gebäudeisolierung, Heizungs- und Kühlsystemen, Beleuchtung und Prozessen.

Erneuerbare Energien: Die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- und Windenergie kann dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Sensibilisierung und Schulung: Mitarbeiter sollten für das Thema Energieeffizienz sensibilisiert werden. Schulungen und Workshops können dazu beitragen, das Bewusstsein für den Energieverbrauch und für Verbesserungsmöglichkeiten zu schärfen.

Monitoring und Reporting: Unternehmen müssen den Energieverbrauch überwachen und in regelmäßigen Berichten dokumentieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Beleuchtung als Faktor zur Steigerung der Energieeffizienz

Die Beleuchtung ist ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und Kommunen. Eine effiziente Lichttechnik leistet einen wesentlichen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten. Im Folgenden sind einige Maßnahmen und Technologien aufgeführt, mit denen Unternehmen und Kommunen die Energieeffizienz ihrer Beleuchtung verbessern können

Energieeffiziente Leuchten: Der Umstieg von herkömmlichen Glühlampen oder Leuchtstoffröhren auf energieeffiziente LED-Technologie ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung. LED-Leuchten sind deutlich effizienter und haben eine längere Lebensdauer. Mit einem Leuchtentausch inklusive Lichtplanung lassen sich bis zu 70 Prozent der durch die Beleuchtung verursachten Energiekosten einsparen. Die Auswahl von Leuchten mit hoher Energieeffizienz und geringem Energieverbrauch ist daher entscheidend.

Intelligente Lichtsteuerung: Durch den Einsatz von Bewegungssensoren und Präsenzmeldern in Räumen oder Gängen kann das Licht automatisch ausgeschaltet werden, wenn sich niemand mehr im Raum befindet. Dadurch wird unnötiger Energieverbrauch vermieden. Zusätzlich dazu sorgen Tageslichtsensoren dafür, dass sich die Beleuchtung bei genügend natürlichem Tageslicht automatisch ausschaltet. Sobald das Sonnenlicht nicht mehr ausreicht, schaltet sich das Licht automatisch wieder ein. Auch der Einsatz von Zeitschaltuhren und Dimmersystemen ermöglicht die Anpassung der Beleuchtungsstärke an den tatsächlichen Bedarf. So können z.B. die Beleuchtungsstärke und die Nutzungszeiten an Arbeitsplätzen oder in Besprechungsräumen gesteuert werden. Durch den Einsatz einer intelligenten Lichtsteuerung lassen sich bis zu 80% der durch die Beleuchtung verursachten Energiekosten einsparen.

Einsparpotenziale entdecken & nutzen!

Erfahren Sie in unserer kostenlosen Checkliste, wie Sie ein modernes Beleuchtungssystem optimal für sich nutzen und damit Ihre Kosten dauerhaft senken.

Zum Dokument